Gearbeitet wird grundsätzlich in der Schule. Arbeiten ausserhalb (Erkundungen, Gespräche mit Fachpersonen, Umfragen, Reportagen, Interviews,...) dürfen während der ABU Lektionen nur nach Absprache mit der Lehrperson durchgeführt werden. Unbewilligtes Fernbleiben vom ABU gilt als Absenz und wird gemäss Absenzenordnung geahndet.